
Sicherheit im Busbetrieb
Der Reisebus ist nicht nur ein äußerst bequemes Verkehrsmittel, sondern zudem eines der sichersten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel. Die Sicherheit während einer Busreise ist einerseits durch die technische Ausstattung wie zusätzliche Bremsanlagen, Notbremsassistent, Abstandsregeltempomat, ESP, ABS, EBS und weiteren zusätzlichen Sicherheitsausstattungen gewährt, andererseits nehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eine wichtige Rolle ein. Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden bei uns stetige Anstrengungen unternommen!
Technische Sicherheit
Jedes Fahrrad und jeder PKW muss regelmäßig gewartet werden, damit der sichere Betrieb des Fahrzeuges gewährleistet ist. So ist es auch bei Omnibussen. Allerdings hat schon der Gesetzgeber für Busse wesentlich sorgsamere Kontrollen vorgesehen, als das bei Fahrzeugen im Individualverkehr üblich ist:
Die Hauptuntersuchung (der TÜV) steht einmal jährlich an
Zusätzlich müssen die Fahrzeuge alle drei Monate zur Bremsen-Sonderuntersuchung / Sicherheitsprüfung
Selbst kleinste Mängel werden durch die kurzen Abstände zwischen den Untersuchungen sofort erkannt und behoben, damit Fahrer und Reisegäste dem Bus, mit dem sie unterwegs sind, immer hundertprozentig vertrauen können.
In unseren bertiebseigenen Werkstätten in Eschwege und Melsungen sind mehrere Schlosser und Meister täglich im Einsatz, um die Busse zu warten und zu pflegen. Auch die meisten Reparaturen können von ihnen selbst durchgeführt werden. Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!

Teamwork und modernes Arbeiten

Wartung & Reparatur in eigenen Werkstätten
Moderne Reisebusse, wie wir sie einsetzen, haben viele hochtechnische Einrichtungen und Eigenschaften, die das Fahren mit ihnen über die geforderten Normen hinaus noch sicherer machen:
ASR: Anti-Schlupf-Regelung
ESP: Elektronisches Stabilisierungsprogramm
ABS: Anti-Blockier-System
EBS: Elektronisches Bremssystem
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
Abstandstempomat
Retarder: Verschleißfreie Bremse, die das Fahrzeug fast bis zum Stillstand bremsen kann. Die normale Bremsanlage bleibt dadurch geschont und stets bremsbereit. Hierdurch wird eine deutliche Erhöhung der Sicherheit erreicht.
Fahrerschlafkabine: Ermöglicht für den 2. Fahrer einen ruhigen und abgeschirmten Schlaf, so dass er ausgeruht weiterfahren kann.
Sicherheitsverglasung: Eine gebrochene Scheibe bleibt in sich verbunden und zerbricht nicht in herumstreuende Scherben.
Fahrgastzelle: Die Festigkeit der Fahrgastzelle ist durch vielfältige Versuche der Hersteller getestet. Durch eine EG- Norm wurden Mindestanforderungen festgelegt.
Navigationssystem: In allen Bussen ist das Navigationssystem installiert. Es erleichtert den Fahrern, schneller und sicherer ans Ziel zu kommen.
Geschwindigkeitsbegrenzer: Kein Bus kann schneller als 100 Km/h fahren.
Sicherheitsgurte: In allen Reisebussen ist an jedem Sitz ein Sicherheitsgurt.

Regelmäßige Kontrollen

Eigene Werkstätten in Eschwege und Melsungen
Lenk- und Ruhezeiten
Bereits beim Planen einer Reise achten wir darauf, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Die gesetzlichen Vorschriften dienen letztlich Ihrer Sicherheit. Daher sind wir als Busunternehmen und Reiseveranstalter immer darauf bedacht, die Lenk- und Ruhezeiten strikt einzuhalten.
Bedenken Sie bitte auch bei Ihrer Planung die Lenk- und Ruhezeiten! Daher möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Vorschriften geben.
Pausenzeiten:
Ein Fahrer darf maximal 4,5 Stunden am Stück lenken. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Lenkzeitunterbrechung (Pause) von 45 Minuten eingelegt werden. Erst danach beginnt ein neuer Lenkzeitblock von weiteren 4,5 Stunden. Die Lenkzeitun-terbrechung kann in zwei Teile aufgeteilt werden. Dabei muss der erste Teil mindestens 15 Minuten und der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen.
Tageslenkzeit:
Im Normalfall darf die Tageslenkzeit 9 Stunden betragen. Zwei mal pro Woche sind jedoch maximal 10 Lenkstunden zulässig.
Tagesschichtzeit:
Von der ersten Abfahrt am Morgen bis zum Abstellen des Busses am Abend darf maximal eine Dauer von 15 Stunden liegen. Bedenken Sie bitte auch, dass der Bus zu Beginn der Fahrt vom Betriebshof zu Ihrem Abfahrtsort gelangen muss und nach der Fahrt entsprechend zurück.
Tagesruhezeiten:
Nach jeder Tageschichtzeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingelegt werden. Drei Mal pro Woche darf die Tagesruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden.
Wochenruhezeit:
Nach spätestens 6 Einsatztagen hintereinander muss der Fahrer eine Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden als ununterbrochene Ruhezeit einlegen. Alle zwei Wochen muss die Wochenruhezeit sogar 45 Stunden am Stück betragen. Bei Auslandsfahrten kann der Fahrer sogar bis zu 12 Tage am Stück fahren, muss vorher und nachher jedoch ununterbrochen 45 Stunden am Stück Wochenruhezeit haben.

Reifenwerkstatt in Melsungen

Geschulte Fahrer für eine sichere Reise!